Die Mitglieder des Aufsichtsrates stehen in keiner geschäftlichen und persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Vorstand und sind gemäß Regeln 53 und 54 des Österreichischen Corporate Governance Kodex somit in ihrem Verhalten unbeeinflusst. Kriterien für die Unabhängigkeit wurden vom Aufsichtsrat nicht festgelegt. Geringfügige, die Unabhängigkeit einschränkende Umstände liegen im Bereich von Beratungstätigkeiten und Stiftungsfunktionen vor.
Vor dem Aufsichtsratsvorsitzenden haben sich alle Mitglieder des Aufsichtsrates in eigener Verantwortung als unabhängig erklärt.