

Gemäß Börsegesetz sind Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, verpflichtet, mindestens einmal jährlich ein Dokument zu veröffentlichen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten […] veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt haben.
| Meldungen §75a Börsegesetz für GJ 2007 | |
| Meldungen §75a Börsegesetz für GJ 2006 |