Die seit 21. Oktober 2010 im Standard Market Continuous der Wiener Börse gelistete A-TEC Industries AG entspricht keinem Corporate Governance Kodex im Sinne des §243b UGB. Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance ergibt sich naturgemäß aus dem österreichischen Recht, insbesondere dem Aktien und Kapitalmarktrecht, aus der Satzung und den Geschäftsordnungen für die Organe der Gesellschaft.
Durch die Eröffnung des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung, Bestellung eines Sanierungsverwalters und dem Ausscheiden aus dem Prime Market Segment der Wiener Börse haben sich die Rahmenbedingungen für die Gesellschaft maßgeblich geändert. Als Konsequenz hat dies unter anderem zur Entscheidung des A-TEC Vorstands geführt, den Kodex nicht mehr einzuhalten.
Mit rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes wurde Rechtsanwalt (RA) Dr. Matthias Schmidt als Treuhänder eingesetzt und ihm das gesamte Vermögen der A-TEC Industries AG übertragen.
Es ist Ziel der A-TEC Gruppe, Frauen im Vorstand, Aufsichtsrat und in Führungspositionen bei gleicher Qualifikation zu fördern, ohne jedoch Quoten zu definieren. Im Bewerbungs- und Rekrutierungsprozess wird auf die Gleichbehandlung von weiblichen und männlichen Kandidaten Wert gelegt. Die Mitarbeiter und MitarbeiterInnen der A-TEC Gruppe werden im Bezug auf Geschlecht, Religion, Kultur, Hautfarbe, gesellschaftlicher Herkunft, Nationalität oder sexueller Orientierung gleich behandelt.
Die Satzung der A-TEC Industries AG wurde mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung (HV) vom 19. Oktober 2009 an das Aktienrechtsänderungsgesetz (ARÄG) angepasst.
Die aktuelle Satzung der A-TEC Industries AG als PDF (Adobe Acrobat Reader) zum Download.
| Satzung A-TEC Industries AG |
PDF-Dateien (Adobe Acrobat Reader) zum Download:
| Corporate Governance Bericht 2009 | |
| Corporate Governance Bericht 2010 |
Der österreichischen Corporate Governance Codex (Fassung Jänner 2010) als PDF (Adobe Acrobat Reader).
| Corporate Governance Codex (Jänner 2010) |