

In der Hauptversammlung der A-TEC Industries AG vom 27. Juni 2008 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Der Vorstand hat nunmehr beschlossen, von dieser Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen.
A-TEC Industries AG erfüllt die Pflichten gem. §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von Angaben über die Internetseite: